Unsere AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Rahmenvertrag über die freie Mitarbeit als 

Coach 

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zwischen  

 

 

dem Bewerber 

– im nachfolgenden „Coach“ 
oder auch „Auftragsnehmer“ – 

 

 

 

und der  

 

 

SIMPLEX EDUCATION GmbH, 

Rotter Bruch 6, 52068 Aachen. 

 

– im nachfolgenden Auftragsgeber- 

 

  • 1 Tätigkeit

 

(1) Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber im Rahmen seiner Tätigkeit als Nachhilfelehrer, oder auch Coach genannt, tätig. Zu diesem Zweck vermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Lehraufträge. 

 

(2) Die jeweiligen Modalitäten hinsichtlich der Durchführung des Unterrichts verantwortet der Auftragnehmer unbeschadet nachstehender Regelungen weisungsfrei. 

 

(3) Durch diesen „Coach-Vertrag“ wird ein Arbeitsverhältnis nicht begründet, der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der jeweils übertragenen Tätigkeit keinen Weisungen des Auftraggebers und ist insoweit in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei, wobei betriebliche Belange im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Tätigkeit zu berücksichtigen sind. 

 

 

  • 2 Leistungsort und -art

 

(1) Der Auftragnehmer ist in der Wahl seines Arbeitsortes und der Arbeitszeit frei, wobei Wünsche bzw. Vorgaben von zu unterrichtenden Kunden, zu berücksichtigen sind. 

 

(2) Der Auftragnehmer hat das Recht, einzelne Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen, umgekehrt hat er keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mindestvolumen an Aufträgen. Auf Grund der Vertrauensbeziehung ist eine Übertragung der Tätigkeit seitens des Auftragnehmers an Dritte oder einen Subunternehmer mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 

 

(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Durchführung des Unterrichts keine Räumlichkeiten zur Verfügung, sofern keine weitere Vereinbarung getroffen werden. 

 

(4) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeiten erforderliche Informationen, Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung. Eine Nutzungsverpflichtung hinsichtlich der bereitgestellten Materialien besteht für den Auftragnehmer nicht. 

 

 

  • 3 Vertragsbeginn und -beendigung

 

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit erfolgreicher Registrierung des Auftragnehmers über das Registrierungsformular auf der Internetseite www.simplex.education und ist erstmals einen Monat nach erfolgreicher Registrierung kündbar. Im Zuge dieser Registrierung akzeptiert der Auftragnehmer diese AGBs und bestätigt sämtliche Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und nachträglich bei allfälliger Änderung unverzüglich zu aktualisieren. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf beendet, so verlängert es sich jeweils um weitere drei Monate. 

 

(2) Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Der Auftragnehmer ist jedoch gehalten, den Auftraggeber so frühzeitig wie möglich zu informieren, wenn absehbar ist, dass eine Fortführung der Tätigkeit nicht mehr realisiert werden kann oder nicht mehr beabsichtigt ist. 

 

(3) Sofern bereits ein Vertrag über eine freie Mitarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer besteht, wird durch das Akzeptieren der AGBs der diesigen Vertragsurkunde anerkannt, dass ab dem Zeitpunkt des Absendens der Registrierung allein der hier vorliegende Vertrag gilt. 

 

 

  • 4 Pflichten des Auftragnehmers

 

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der jeweiligen Thematik einen neutralen, hersteller- und produktunabhängigen, sowie fachlich, pädagogisch, didaktisch und methodisch geeigneten Unterricht durchzuführen. Insbesondere dürfen die vorgetragenen oder vermittelten Inhalte nicht vorrangig dem Zweck der Unterstützung wirtschaftlicher Eigeninteressen oder der Vermarktung des Auftragnehmers dienen. 

 

(2) Bei der Durchführung des Unterrichts sind die inhaltlichen Ziele des Auftraggebers als Richtlinien von dem Auftragnehmer zu beachten, konkreten inhaltlichen Vorgaben unterliegt der Auftragnehmer jedoch nicht. 

 

(3) Erbringt der Auftragnehmer einen ausreichenden Nachweis über den nicht zu leistenden Auftrag, so kann nach Rücksprache mit dem Auftraggeber die Pflicht einen Nachunternehmer zu stellen entfallen. 

 

 

  • 5 Vergütung

 

(1) Die Vergütung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erfolgt auf Grundlage eines Stundenhonorars. 

 

(2) Das Stundenhonorar ist abhängig von der jeweiligen Tätigkeit, die durch eine Zusatzvereinbarung definiert und getroffen wird. 

 

(3) Da der Auftragnehmer erklärt, gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit zu sein, werden die Stundenhonorare ohne Umsatzsteuer ausgewiesen, da eine derartige Steuer nicht entsteht. 

 

(4) Für den Fall, dass der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig werden sollte, ist er verpflichtet, vor der Erfüllung des nächsten Auftrags den Auftraggeber über diesen Umstand zu unterrichten. 

 

(5) Die Auszahlung erfolgt unbar. Der Zeitpunkt der Auszahlung wird jeweils durch eine getroffene, projektabhängige Zusatzvereinbarung definiert. 

 

(6) In diesem Zusammenhang ist der Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit, dem Auftraggeber ein Konto zu benennen, auf welches das Honorar angewiesen werden kann. 

 

 

  • 6 Zusatzvereinbarung

 

(1) Zusatzvereinbarungen können jederzeit zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber getroffen werden. 

 

(2) Ohne das rechtskräftige Bestehen einer Zusatzvereinbarung zwischen den beiden Vertragsparteien kann seitens des Auftraggebers kein Auftrag an den Auftragnehmer übermittelt werden. 

 

 

  • 7 Kosten und Aufwendungen des Auftragnehmers

 

(1) Übliche Kosten, die im Rahmen der jeweils übertragenen Auftragstätigkeiten gemäß § 1 dieses Vertrages anfallen, sind von dem Auftragnehmer zu tragen. Das Normalmaß erheblich übersteigende Ausgaben werden von dem Auftraggeber erstattet, bedürfen aber deren vorherige Zustimmung. 

 

 

  • 8 Verhältnis des Auftragnehmers zu Dritten

 

(1) Der Auftragnehmer hat das Recht, auch für dritte Auftraggeber tätig zu werden. Jedoch ist der Auftraggeber hierüber zuvor in Kenntnis zu setzen. 

 

 

  • 9 Verschwiegenheit

 

(1) Der Auftragnehmer wird Unterlagen und Informationen aus der Tätigkeit bei dem Auftraggeber nicht gegenüber Dritten offenlegen. Er verpflichtet sich insoweit zur vollständigen Verschwiegenheit. 

 

 

  • 10 Unterrichtsverträge auf eigene Rechnung

 

(1) Es ist dem Auftragnehmer untersagt, mit Kunden / Interessenten des Auftraggebers Unterrichtsverträge auf eigene Rechnung abzuschließen.  

 

 

  • 11 Datenweitergabe

 

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftragnehmers an Kunden oder Dritte weiterzugeben, soweit die Weitergabe im konkreten Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Unterrichtstätigkeit steht. 

 

 

  • 12 Haftung

 

(1) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang für Schäden, die er im Rahmen der Auftragstätigkeit zu Lasten des Auftraggebers verursacht. 

 

 

  • 13 Besondere Vereinbarungen mit dem freien Auftragnehmer

 

(1) Die Parteien streben in beiderseitigem Einvernehmen eine Zusammenarbeit auf selbstständiger Basis an; ein arbeits- wie auch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis soll nicht begründet werden. 

 

(2) Entsprechend §13 Abs.1 werden von der Vergütung weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge einbehalten oder abgeführt. 

 

(3) Der Auftragnehmer ist für die sich aus dieser Zusammenarbeit ergebenden steuerlichen- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten selbst verantwortlich, insbesondere auch für eine angemessene Versicherung für die Altersvorsorge wie auch zum Schutz gegen Krankheiten und den Pflegefall. 

 

(4) Der Auftraggeber kann die Vorlage geeigneter Nachweise über eine ausreichende soziale Absicherung verlangen. 

 

(5) Der Auftraggeber kann einen Antrag nach § 7 a SGB IV oder diese Vorschrift ergänzende Regelungen bei dem Rentenversicherungsträger stellen, um feststellen zu lassen, dass von dem Auftragnehmer keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei einem solchen Statusfeststellungsverfahren aktiv mitzuwirken, insbesondere, dem Auftraggeber, die erforderlichen Informationen über seine sonstigen Tätigkeiten offenzulegen. 

 

(6) Änderungen in dem berufs- bzw. statusrechtlichen Verhältnis des Auftragnehmers sind dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt für Statusfeststellungsbescheide bezüglich der Tätigkeit für andere Unternehmen. 

 

(7) Verstößt der Auftragnehmer gegen seine vorstehenden Verpflichtungen, kann der Auftraggeber die Rückerstattung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung verlangen, falls ein Träger der Kranken- oder Rentenversicherung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis feststellt. 

 

 

  • 14 Gerichtsstand

 

(1) Für sämtliche vom Auftragnehmer gegen den Auftraggeber, wegen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, erhobenen Klagen, ist das sachlich zuständige Gericht in Aachen zuständig. 

 

 

  • 15 Anwendbarkeit deutschen Rechts / Schriftformklausel / salvatorische Klausel

 

(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das gilt insbesondere auch dann, wenn das Recht eines anderen Staates Anwendung finden könnte. Die Parteien entscheiden sich auch vor diesem Hintergrund für die ausnahmslose Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. 

 

(2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst; von dieser (doppelten) Schriftformklausel werden ausdrückliche und individuell ausgehandelte Abreden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erfasst. 

 

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken. 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 31.05.20234

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