Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Rahmenvertrag über die
Erbringung von Nachhilfeunterricht
zwischen der
SIMPLEX EDUCATION GmbH, Amtsgericht Aachen HRB 25427,
Wespienstraße 19, 52062 Aachen, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn
Ricardo Strauff, Herrn Carlos Strauff und Herrn Yannick Heeren,
– im nachfolgenden Bildungsdienstleister-
und
dem/ der sich registrierenden Schüler/ Schülerin
*bei Minderjährigen, vertreten durch dessen gesetzlichen Vertreter,
– im nachfolgenden Schüler/-in –
§ 1 Tätigkeit
(1) Die SIMPLEX EDUCATION GmbH ist ein bundesweit tätiger
Bildungsdienstleister und bietet Schüler/ -innen außerschulische Förderung mit
Spezialisierung auf hochwertigen Privatunterricht im Fach Mathematik an. In
diesem Rahmen beschäftigt die SIMPLEX EDUCATION GmbH mehrere fachlich
entsprechend qualifizierte Coaches, welche die konkreten Umsetzungsmodalitäten
des Privatunterrichts zwar eigenständig mit der/dem jeweiligen Schüler/-in
koordinieren, jedoch nach den strikten Vorgaben und Qualitätsstandards des
Bildungsdienstleisters und in dessen Verantwortung tätig werden.
(2) Bei dem Vertragsverhältnis zwischen dem Bildungsdienstleister
und dem/der Schüler/-in bzw. dessen/deren gesetzlichen Vertretern handelt es
sich um ein Dienstverhältnis. Ein etwaiger – notenabhängiger – Erfolg des
Nachhilfeunterrichts wird seitens des Bildungsdienstleisters oder dessen Coaches
nicht geschuldet.
§ 2 Beginn und Inhalt der Nachhilfe
(1) Das Dienstverhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern
beginnt zum Zeitpunkt der Registrierung des Schülers unter https://simplex.education/registrierung. Der Bildungsdienstleister ist aufgefordert dem/der Schüler/-in
bzw. dessen/deren gesetzlichen Vertreter ein SEPA-Lastschrift Mandat zur
Verfügung zu stellen, welches umgehend durch den/die Schüler/-in bzw.
dessen/deren gesetzlichen Vertreters ausgefüllt und an [email protected] zurückgeschickt wird.
(2) Die Coaches des Bildungsdienstleisters übernehmen die
Nachhilfe im Fach Mathematik.
(3) Der jeweilig betreuende Coach verpflichtet sich in
Verantwortung des Bildungsanbieters, den /die Schüler/-in dabei zu unterstützen,
Lerndefizite aufzuarbeiten und auf Fragen und Anmerkungen des Schülers nach
bestem Wissen einzugehen.
(4) Der/Die Schüler/-in bemüht sich, vorhandene Lerndefizite
aufzuarbeiten und bereitet den Unterricht in Absprache mit dessen Coach gewissenhaft
vor.
§ 3 Umfang und Durchführung der Nachhilfe
(1) Der Umfang des monatlichen Kontingents an Unterrichtsstunden
wird durch die Registrierung unter https://simplex.education/registrierung verbindlich festgehalten. Eine Unterrichtsstunde entspricht
dabei 45 Minuten.
(2) Von Absatz 1 abweichende Vereinbarungen sind grundsätzlich in
beiderseitigem Einvernehmen möglich. Sie bedürfen jedoch der Schriftform.
(3) Die konkreten Termine für die wöchentlichen
Unterrichtseinheiten werden individuell zwischen dem/der Schüler/-in und dessen
jeweilig betreuenden Coach des Bildungsdienstleisters im Voraus für den
Folgemonat abgestimmt. Sie finden ausschließlich online statt.
(4) Grundsätzlich wird dem/der Schüler/-in ein betreuender Coach
für die Dauer der Vertragslaufzeit zugewiesen. Dennoch ist der
Bildungsdienstleister jederzeit berechtigt, diesen durch einen anderen Coaches
zu ersetzen, soweit dies zur vertragsgemäßen Durchführung des
Nachhilfeunterrichts erforderlich ist.
§ 4 Vergütung
(1) Der Bildungsdienstleister erhält eine Vergütung in Höhe von 18,50
EUR pro Unterrichtsstunde (45 Min.). Da der Bildungsdienstleister gemäß §4 Nr.
21 a) bb) UStG für die Erbringung von Nachhilfeleistungen in der Primar- und
Sekundarstufe 1 umsatzsteuerbefreit ist, wird in der Primar- und Sekundarstufe
1 eine Vergütung von 18,50 EUR je 45 Minuten geschuldet. In der Sekundarstufe 2
gilt die Vergütung zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(2) Die Auszahlung der Vergütung erfolgt monatlich zwischen
dem/der Schüler/-in bzw. dessen/deren gesetzlichen Vertreter und dem
Bildungsdienstleister. An den jeweiligen Coach sind keine Auszahlungen
vorzunehmen.
Der geschuldete Betrag wird jeweils zu Beginn des Monats und auf
Bemessungsgrundlage des vereinbarten Kontingents an Unterrichtseinheiten per
SEPA-Lastschriftmandat im Voraus eingezogen. Nicht geleistete Einheiten
behalten ihre Gültigkeit.
Etwaige Barzahlungen, insbesondere solche an den Coach, entfalten insoweit
keine Erfüllungswirkung.
§ 5 Pflichten der Vertragsparteien
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur jeweils
erforderlichen Mitwirkung bei der individuellen Abstimmung sowie der
vereinbarungsgemäßen Durchführung der Unterrichtseinheiten.
(2) Der für den Bildungsdienstleister tätigen Coach sowie der/die
Schüler/-in verpflichten sich insbesondere, vereinbarte Termine wahrzunehmen.
(3) Kann eine Vertragspartei eine vereinbarte Unterrichtseinheit
nicht wahrnehmen, ist dies der anderen Vertragspartei so früh wie möglich, aber
spätestens 6 Stunden vor Beginn der Unterrichtseinheit mitzuteilen. Ist die
geplante Unterrichtseinheit vor 13:00 Uhr angesetzt, so ist die Absage der
Unterrichtseinheit bis spätestens 22:00 Uhr am Abend zuvor mitzuteilen.
(4) Bei versäumter oder verspäteter Absage durch den Coach des
Bildungsdienstleisters bleibt der Anspruch des/der Schülers/-in auf
Durchführung der wöchentlichen Unterrichtseinheit bestehen. In diesem Fall ist
die Unterrichtseinheit umgehend nachzuholen.
(5) Bei versäumter oder verspäteter Absage durch den/die
Schüler/-in hat der Bildungsdienstleister Anspruch auf die volle Vergütung der
ausgefallenen Unterrichtseinheit.
Gleiches gilt für den Fall, dass der/die Schüler/-in die Absprachen zur
Durchführung der weiteren Unterrichtseinheiten bis zur Vertragsbeendigung
vertragswidrig vereitelt.
(6) Es gilt als vereinbart, dass je Unterrichtseinheit mindestens 2
Unterrichtsstunden (je 45 Min.) in Anspruch zu nehmen sind.
§ 6 Kündigung
(1) Erfolgt die Bezahlung des Nachhilfeunterrichts monatlich, ist
der Vertrag bis zum 15. eines Monats mit einer jeweiligen Frist von drei
Monaten kündbar.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(3) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§7 Kosten und Aufwendungen des/der Schülers/-in
(1) Übliche Kosten, die im Rahmen der Durchführung der
Unterrichtseinheiten anfallen, wie beispielsweise für Papier, Schreibmaterialien
oder Kopierkosten sowie Lizenzkosten für diverse Applikationen, sind von
dem/der Schüler/-in zu tragen. Eine Anrechnung auf die vereinbarte Vergütung
erfolgt nicht.
§ 8 Auskunft und Schweigepflicht
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle für das
Unterrichten des Schülers wesentlichen Auskünfte zu erteilen.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle
Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen
Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach eine Geheimhaltung verlangt,
Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des
Vertragsverhältnisses.
§ 9 Datenweitergabe
(1) Der Bildungsdienstleister ist berechtigt, personenbezogene
Daten des/der Schüler/-in an die jeweiligen Coaches und an Dritte
weiterzugeben, soweit die Weitergabe im konkreten Zusammenhang mit der
Vorbereitung und Durchführung der Unterrichtstätigkeit steht.
§ 10 Haftung
(1) Der/Die Schüler/-in bzw. dessen/deren gesetzlichen Vertreter
haftet dem Bildungsdienstleister nach den gesetzlichen Bestimmungen in vollem
Umfang für Schäden, die er/sie im Rahmen des Dienstverhältnisses zu Lasten
dieser verursacht.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.
§ 12 Nebenabreden und salvatorische Klausel
(1) Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für das Schriftformerfordernis
selbst. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben
oder außer Kraft gesetzt werden.
(2) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen des Vertrages.
Mit Bestätigung und damit verbundener Registrierung als
Schüler/-in auf der Internetseite www.simplex.education/registrierung erklärt der/ die Schüler/-in bzw. dessen gesetzlicher
Vertreter die vorstehenden Rechte zur Kenntnis genommen zu haben. Ebenso
erklärt der/ die Schüler/-in zw. dessen gesetzlicher Vertreter sich durch die
genannte Registrierung, mit dem Rahmenvertrag einverstanden.