Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

Rahmenvertrag über die Erbringung von Nachhilfeunterricht

 

zwischen der

 

SIMPLEX EDUCATION GmbH, Amtsgericht Aachen HRB 25427, Wespienstraße 19, 52062 Aachen, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ricardo Strauff, Herrn Carlos Strauff und Herrn Yannick Heeren,

 

– im nachfolgenden Bildungsdienstleister-

und

 

dem/ der sich registrierenden Schüler/ Schülerin
*bei Minderjährigen, vertreten durch dessen gesetzlichen Vertreter,

 

– im nachfolgenden Schüler/-in –

§ 1 Tätigkeit

 

(1) Die SIMPLEX EDUCATION GmbH ist ein bundesweit tätiger Bildungsdienstleister und bietet Schüler/ -innen außerschulische Förderung mit Spezialisierung auf hochwertigen Privatunterricht im Fach Mathematik an. In diesem Rahmen beschäftigt die SIMPLEX EDUCATION GmbH mehrere fachlich entsprechend qualifizierte Coaches, welche die konkreten Umsetzungsmodalitäten des Privatunterrichts zwar eigenständig mit der/dem jeweiligen Schüler/-in koordinieren, jedoch nach den strikten Vorgaben und Qualitätsstandards des Bildungsdienstleisters und in dessen Verantwortung tätig werden.

 

 


(2) Bei dem Vertragsverhältnis zwischen dem Bildungsdienstleister und dem/der Schüler/-in bzw. dessen/deren gesetzlichen Vertretern handelt es sich um ein Dienstverhältnis. Ein etwaiger – notenabhängiger – Erfolg des Nachhilfeunterrichts wird seitens des Bildungsdienstleisters oder dessen Coaches nicht geschuldet.

 


§ 2 Beginn und Inhalt der Nachhilfe
(1) Das Dienstverhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern beginnt zum Zeitpunkt der Registrierung des Schülers unter 
https://simplex.education/registrierung. Der Bildungsdienstleister ist aufgefordert dem/der Schüler/-in bzw. dessen/deren gesetzlichen Vertreter ein SEPA-Lastschrift Mandat zur Verfügung zu stellen, welches umgehend durch den/die Schüler/-in bzw. dessen/deren gesetzlichen Vertreters ausgefüllt und an [email protected] zurückgeschickt wird.


(2) Die Coaches des Bildungsdienstleisters übernehmen die Nachhilfe im Fach Mathematik.


(3) Der jeweilig betreuende Coach verpflichtet sich in Verantwortung des Bildungsanbieters, den /die Schüler/-in dabei zu unterstützen, Lerndefizite aufzuarbeiten und auf Fragen und Anmerkungen des Schülers nach bestem Wissen einzugehen.


(4) Der/Die Schüler/-in bemüht sich, vorhandene Lerndefizite aufzuarbeiten und bereitet den Unterricht in Absprache mit dessen Coach gewissenhaft vor.

 


§ 3 Umfang und Durchführung der Nachhilfe
(1) Der Umfang des monatlichen Kontingents an Unterrichtsstunden wird durch die Registrierung unter 
https://simplex.education/registrierung verbindlich festgehalten. Eine Unterrichtsstunde entspricht dabei 45 Minuten.


(2) Von Absatz 1 abweichende Vereinbarungen sind grundsätzlich in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Sie bedürfen jedoch der Schriftform.


(3) Die konkreten Termine für die wöchentlichen Unterrichtseinheiten werden individuell zwischen dem/der Schüler/-in und dessen jeweilig betreuenden Coach des Bildungsdienstleisters im Voraus für den Folgemonat abgestimmt. Sie finden ausschließlich online statt.


(4) Grundsätzlich wird dem/der Schüler/-in ein betreuender Coach für die Dauer der Vertragslaufzeit zugewiesen. Dennoch ist der Bildungsdienstleister jederzeit berechtigt, diesen durch einen anderen Coaches zu ersetzen, soweit dies zur vertragsgemäßen Durchführung des Nachhilfeunterrichts erforderlich ist.

 


§ 4 Vergütung
(1) Der Bildungsdienstleister erhält eine Vergütung in Höhe von 18,50 EUR pro Unterrichtsstunde (45 Min.). Da der Bildungsdienstleister gemäß §4 Nr. 21 a) bb) UStG für die Erbringung von Nachhilfeleistungen in der Primar- und Sekundarstufe 1 umsatzsteuerbefreit ist, wird in der Primar- und Sekundarstufe 1 eine Vergütung von 18,50 EUR je 45 Minuten geschuldet. In der Sekundarstufe 2 gilt die Vergütung zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.


(2) Die Auszahlung der Vergütung erfolgt monatlich zwischen dem/der Schüler/-in bzw. dessen/deren gesetzlichen Vertreter und dem Bildungsdienstleister. An den jeweiligen Coach sind keine Auszahlungen vorzunehmen.
Der geschuldete Betrag wird jeweils zu Beginn des Monats und auf Bemessungsgrundlage des vereinbarten Kontingents an Unterrichtseinheiten per SEPA-Lastschriftmandat im Voraus eingezogen. Nicht geleistete Einheiten behalten ihre Gültigkeit.
Etwaige Barzahlungen, insbesondere solche an den Coach, entfalten insoweit keine Erfüllungswirkung.

 


§ 5 Pflichten der Vertragsparteien
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur jeweils erforderlichen Mitwirkung bei der individuellen Abstimmung sowie der vereinbarungsgemäßen Durchführung der Unterrichtseinheiten.


(2) Der für den Bildungsdienstleister tätigen Coach sowie der/die Schüler/-in verpflichten sich insbesondere, vereinbarte Termine wahrzunehmen.


(3) Kann eine Vertragspartei eine vereinbarte Unterrichtseinheit nicht wahrnehmen, ist dies der anderen Vertragspartei so früh wie möglich, aber spätestens 6 Stunden vor Beginn der Unterrichtseinheit mitzuteilen. Ist die geplante Unterrichtseinheit vor 13:00 Uhr angesetzt, so ist die Absage der Unterrichtseinheit bis spätestens 22:00 Uhr am Abend zuvor mitzuteilen.


(4) Bei versäumter oder verspäteter Absage durch den Coach des Bildungsdienstleisters bleibt der Anspruch des/der Schülers/-in auf Durchführung der wöchentlichen Unterrichtseinheit bestehen. In diesem Fall ist die Unterrichtseinheit umgehend nachzuholen.


(5) Bei versäumter oder verspäteter Absage durch den/die Schüler/-in hat der Bildungsdienstleister Anspruch auf die volle Vergütung der ausgefallenen Unterrichtseinheit.
Gleiches gilt für den Fall, dass der/die Schüler/-in die Absprachen zur Durchführung der weiteren Unterrichtseinheiten bis zur Vertragsbeendigung vertragswidrig vereitelt.

 

(6) Es gilt als vereinbart, dass je Unterrichtseinheit mindestens 2 Unterrichtsstunden (je 45 Min.) in Anspruch zu nehmen sind.

 


§ 6 Kündigung
(1) Erfolgt die Bezahlung des Nachhilfeunterrichts monatlich, ist der Vertrag bis zum 15. eines Monats mit einer jeweiligen Frist von drei Monaten kündbar.


(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.


(3) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.


§7 Kosten und Aufwendungen des/der Schülers/-in
(1) Übliche Kosten, die im Rahmen der Durchführung der Unterrichtseinheiten anfallen, wie beispielsweise für Papier, Schreibmaterialien oder Kopierkosten sowie Lizenzkosten für diverse Applikationen, sind von dem/der Schüler/-in zu tragen. Eine Anrechnung auf die vereinbarte Vergütung erfolgt nicht.

 


§ 8 Auskunft und Schweigepflicht
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle für das Unterrichten des Schülers wesentlichen Auskünfte zu erteilen.


(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach eine Geheimhaltung verlangt, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses.

 


§ 9 Datenweitergabe
(1) Der Bildungsdienstleister ist berechtigt, personenbezogene Daten des/der Schüler/-in an die jeweiligen Coaches und an Dritte weiterzugeben, soweit die Weitergabe im konkreten Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Unterrichtstätigkeit steht.

 


§ 10 Haftung
(1) Der/Die Schüler/-in bzw. dessen/deren gesetzlichen Vertreter haftet dem Bildungsdienstleister nach den gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang für Schäden, die er/sie im Rahmen des Dienstverhältnisses zu Lasten dieser verursacht.

 


§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.

 


§ 12 Nebenabreden und salvatorische Klausel
(1) Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.


(2) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.

Mit Bestätigung und damit verbundener Registrierung als Schüler/-in auf der Internetseite www.simplex.education/registrierung erklärt der/ die Schüler/-in bzw. dessen gesetzlicher Vertreter die vorstehenden Rechte zur Kenntnis genommen zu haben. Ebenso erklärt der/ die Schüler/-in zw. dessen gesetzlicher Vertreter sich durch die genannte Registrierung, mit dem Rahmenvertrag einverstanden.

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